Veranstaltungsordnung

Veranstaltungsordnung

Pichmännel-Oktoberfest 2024

Ticketkauf / Buchungen

Bei Reservierungen wird versucht, den Platzierungswünschen unserer Gäste nachzukommen. Eine Garantie für bestimmte Tische können wir jedoch nicht geben.

Die von Ihnen angegebene Personenzahl bei der Buchung der Bühnenwiesentische und Pichmännel-Boxentische ist verbindlich. Kürzungen der Personenzahl am Veranstaltungstag können nicht berücksichtigt werden (siehe AGB´s). Bereits erworbene Eintrittskarten werden nicht zurückerstattet.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Vertragsschluss (abgeschlossene und bestätigte Bestellung) die gleichzeitig das Einverständnis für die am Veranstaltungstag geltenden behördlichen Auflagen zum allg. Gesundheitsschutz (bspw. sächs. Corona-Schutzverordnung, Hygienerichtlinien, Impf- bzw. Genesenenstatus) akzeptiert werden. Eine Zuwiderhandlung entgegen dieser behördlichen Auflagen kann mit dem Verweis vom Veranstaltungsgelände ohne Rückerstattung des Ticketspreises geahndet werden.

Sollte der Festzeltbetrieb insgesamt oder am Tage der Reservierung aufgrund behördlicher Anordnungen, Sicherheitserwägungen, höherer Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden können, bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung gegenüber der Veranstalterin. Die Veranstalterin behält sich vor, dass die Gültigkeit der Tickets dann analog auf die kommende Veranstaltung übertragen wird.

Zahlungsbedingungen

Alle Speisen und Getränke sind sofort beim Servicepersonal zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist ausschließlich durch Bargeld zu begleichen. Kartenzahlungen sind ab 10€ Rechnungsbetrag an allen Barverkaufsstellen möglich. Etwaige Einwände gegen den Rechnungsinhalt sind unmittelbar beim Servicepersonal bzw. der Geschäftsleitung vor Bezahlung vorzubringen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Verbotene Gegenstände

Das Mitführen folgender Gegenstände ist untersagt:

• Waffen oder sonstige Gegenstände, die zur Verletzung von Personen führen können

• Sprühdosen, ätzende, brennbare oder färbende Substanzen

• Flaschen, Dosen, Krüge und Gefäße aller Art, die als Wurfgeschosse dienen können

• Pyrotechnische Gegenstände aller Art

• Fotokameras/ -apparate, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung der Veranstalterin vorliegt)

• Laser-Pointer

• Speisen und Getränke aller Art

• Taschen / Rucksäcke größer DIN A4

• Drogen gemäß Betäubungsmittelgesetz

• Tiere (soweit es sich nicht um Begleittiere - z.B. Blindenhunde - handelt)

• Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial sowie entsprechende Kleidung

• Banner, Drucksachen, Zeitungen und Zeitschriften, Prospekte und ähnliche Werbematerialien, die zur Verbreitung und zu kommerziellen sowie politischen Zwecken dienen, solange diese nicht seitens der Veranstalterin ausdrücklich genehmigt sind

Der Ordnungsdienst ist berechtigt, die zuvor genannten Gegenstände ohne Rückgabeverpflichtung einzubehalten. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Besucher eine Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte.

Eingangskontrolle

Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände (Taschen, Jacken, Rucksäcke etc.).

Es gelten im Übrigen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Aufgrund des Lärmpegels wird die Veranstaltung für Kinder ohne Gehörschutz nicht empfohlen.

Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder sich der Untersuchung nicht unterziehen wollen, dürfen das Festzelt nicht betreten.

Die Fälschung und Herstellung von Eintrittskarten der Veranstalterin sowie der (gewerbliche) Verkauf von Eintrittskarten wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

Fotografien, Videomitschnitte und deren lizenzrechtliche Verwendung

Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass die Veranstalterin Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations-, Dokumentations- und Werbezwecken erstellen, vervielfältigen und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlichen darf. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.


Aufenthalt

Ausschankschluss im gesamten Festzelt ist spätestens 23.30 Uhr (Ausnahmen siehe Sonderaushänge). Das Veranstaltungsende ist spätestens 30 Minuten nach Ausschankschluss und bedingt das unverzügliche Verlassen des Veranstaltungsgeländes.

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt. Beim Verlassen des Zeltes ist der Wiedereinlass nur in Ausnahmefällen und nach Abstimmung mit dem Sicherheits- und Einlasspersonal möglich. Die Eintrittskarten sind bis Veranstaltungsende aufzubewahren. Auf Nachfrage der Veranstalterin sind die Karten jederzeit vorzulegen. Die Eintrittskarten sind nur für den jeweils ausgestellten Veranstaltungstag bzw. das vorab veröffentlichte Verschiebungsdatum aufgrund der Corona Pandemie und die jeweilige Veranstaltungszeit gültig und nicht auf andere Tage übertragbar. Alle verschobenen Termine finden sich als Übersicht unter der Veranstaltungswebseite: www.pichmaennel-oktoberfest.de 

Es erfolgt kein Ersatz bei Verlusten oder Beschädigung von Eintrittskarten und /oder Wertmarken. Die erworbenen Verzehrgutscheine gelten nur für die Dauer des Pichmännel-Oktoberfests. Sie sind ausschließlich für alle Gerichte und Getränke auf der am Veranstaltungstag gültigen Speisekarte einlösbar und nicht übertragbar. Beim Speisen- und Getränkeangebot behalten wir uns Abweichungen von unserem Angebot vor, insbesondere bei saisonbedingten Produkten. Diese Produkte werden von uns gleichwertig ersetzt.

Eine Erstattung von nicht eingelösten Verzehrgutscheinen ist nicht möglich. Es besteht keine Möglichkeit, sich Beträge für kommende Veranstaltungen gutschreiben zu lassen oder sich Gutschriften oder Gutscheine über nicht verbrauchte Beträge ausstellen zu lassen. Es erfolgt keine Auszahlung von Restbeträgen. Die Verzehrgutscheine und Biermarken sind nicht auf den Kauf von Souvenirs übertragbar.

Jeder Besucher der Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass kein anderer belästigt, geschädigt oder gefährdet wird. Rassistische, radikale, politische, antisemitische, homophobe, fremdenfeindliche und die Persönlichkeit verletzende Äußerungen und Parolen sind zu unterlassen.

Für alle auf dem Veranstaltungsgelände angebotenen Aktivitäten, Spiele sowie Schausteller Fahrbetriebe- und Buden versteht sich die Nutzung auf eigene Gefahr. 

Im gesamten Festzelt ist das Rauchen nicht gestattet! Bitte die dafür ausgewiesenen Bereiche benutzen.

Weiterhin sind folgende Verhaltensweisen untersagt:

Das Besteigen und Übersteigen von Absperrungen, Zäunen, Fassaden, Masten, 

Beleuchtungsanlagen, Gerüsten, Bäumen, Zelten, Fahrzeugen, Verkaufsständen und Dächern aller Art

Das Besteigen von Sitzbänken und Tischen

Das Werfen von Gegenständen

Die Verunreinigung der Festhalle, des Veranstaltungsgeländes sowie das Verrichten der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten

Das Entzünden von Feuer und das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

Das Bemalen, Beschriften und Bekleben von baulichen Anlagen, Einrichtungen und Wegen

Das Betreten von Bereichen, die nicht für Besucher zugelassen sind

Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Rauchen, elektronische Zigaretten / Verdampfer im Festzelt

Ein Mitführen von Maßkrügen, Glas- oder Pfandflaschen nach außen ist untersagt

Verstöße werden mit einem Hausverbot belegt, erworbene Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit.

Hausrecht und Aufsicht
Das Hausrecht haben die Vertreter und Beauftragten der Veranstalterin. Die Polizei, die Ordnungsbehörde und der Ordnungsdienst sind befugt, das Hausrecht durchzusetzen. Das Veranstaltungsgelände sowie Innenbereiche sind videoüberwacht.

Haftung

Die Besucher achten selbst auf die durch sie mitgeführten Gegenstände und ihre Garderobe. Die Veranstalterin übernimmt für deren Sicherheit bzw. Unversehrtheit keinerlei Haftung.

Die Veranstalterin weist ausdrücklich darauf hin, dass im Festzelt aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Für solche Schäden ist die Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen.

Zuwiderhandlungen

Personen, die gegen die Veranstaltungsordnung verstoßen, können der Veranstaltung verwiesen und mit einem Betretungsverbot belegt werden.

Dasselbe gilt für Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen. Besteht der Verdacht, dass Besucher eine strafbare Handlung begangen haben, wird Anzeige erstattet.

Schlussbestimmungen

Der Besucher erklärt sich durch das Betreten und Verweilen des Veranstaltungsgeländes und der Festhalle mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Veranstaltungsordnung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Als Gerichtsstand wird Dresden vereinbart.

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung die Feldschlößchen Vertriebsgesellschaft mbH.

Wir wünschen nun allen Besuchern viel Spaß beim Pichmännel-Oktoberfest.

Für konstruktive Kritik, Anregungen sowie Lob sind wir jederzeit offen und dankbar.

Ihr Pichmännel-Oktoberfest-Team